Beschreibung
Die getreidefreie und schmackhafte Alternative
Durch den Einsatz reiner Bierhefe, nicht an Treber gebunden, ist AGROBS Bierhefe Pur auch für Pferde mit empfindlichem Stoffwechsel im Rahmen einer getreidefreien Fütterung geeignet. Durch den hohen Gehalt natürlich vorkommender B-Vitamine und Aminosäuren ist Bierhefe Pur ein sehr vielseitig einsetzbares und zu jeder Fütterung passendes Ergänzungsfuttermittel und wertet die Fütterung jeden Pferdes in jedem Alter auf.
Melassefrei, sowie ohne den Zusatz von Geschmacks- und Konservierungsstoffen.
- Reine Bierhefe
- Melassefrei
- Präbiotische Wirkweise
- EINSATZBEREICH:
- für glänzendes Fell, starke Hufe und gesunde Haut
- als Lieferant natürlicher B-Vitamine und Aminosäuren
- zur Verbesserung der Verdauung und Futterverwertung
Fütterungsempfehlung / Anwendung
25 g je 100 kg KGW/Tag
Großpferd: 150 g täglich (600 KGW)
Kleinpferd: 100 g täglich (400 KGW)
1 gestrichener Messlöffel = 25 g
Zusatz- & Inhaltsstoffe / Material
Trockengrünfasern*, Bierhefe (inaktiv), Leinextraktionsschrot, Rapsöl
* = Grünfutter aus Gras-, Kräuter- und Leguminosenpflanzen
Analytische Bestandteile:
Rohprotein
27,30 %
Lysin
1,34 %
Rohöle und -fette
7,10 %
Methionin
0,53 %
Rohfaser
9,10 %
Cystin
0,30 %
Rohasche
8,30 %
Threonin
1,13 %
Natrium
0,37 %
Stärke
2,60 %
Zucker
4,60 %
Vitamin B1
15,30 mg/kg
verd. Energie
13,07 DE MJ/kg
Vitamin B2
15,20 mg/kg
umsetzb. Energie
10,30 ME MJ/kg
Vitamin B6
11,10 mg/kg
praec. verd. Rohprotein
20,76 %
Die analysierten Werte sind nativen Ursprungs.
Auch der analysierte Wert Zucker ist rein nativ enthalten. Es wurde kein künstlicher Zucker zugesetzt.
Wichtige Informationen
Fütterungsempfehlungen sind Richtwerte. Die Gesamtration sollte an Körpergewicht, Alter, Leistung, Haltungsform und den individuellen Bedarf angepasst werden.
Produktabbildungen und Verpackungsdesign können von der aktuell gelieferten Ausführung abweichen.
Zertifikate & Qualität
Keine produktspezifische Zertifizierung im vorliegenden Produkttext angegeben. Sofern besondere Qualitäts-, Sport- oder Dopinghinweise gelten, sind die aktuelle Herstellerdeklaration und Produktkennzeichnung maßgeblich.

